Was bedeutet eine
Rückfahr-Assistent Pflicht?
Bei uns erfahren Sie, welche Assistenzsysteme Nutzfahrzeuge aktuell aufweisen müssen und wie Sie vom ViSy Sicherheitssystem profitieren können!
Einen Abbiegeassistenten müssen Nutzfahrzeuge schon aufweisen: Wie sieht die Pflicht für einen Rückfahrassistenten aus?
Wir klären Sie auf!
Für viele Fahrzeughersteller stellt sich aktuell die Frage, ob es in Zukunft für Nutzfahrzeuge zur Pflicht wird, neben einem Abbiegeassistenten auch über einen Rückfahrassistenten zu verfügen. Seit Juli 2022 legt eine umfassende EU-Verordnung bereits fest, dass alle neu entwickelten Fahrzeugtypen verpflichtend bestimmte Fahrassistenzsysteme aufweisen müssen. Mittlerweile gelten die Bestimmungen für alle neu auf den Markt kommenden Kraftfahrzeuge.
In der Verordnung ist für Nutzfahrzeuge bestimmt, dass sie standardmäßig mit einem modernen Rückfahr- sowie Abbiegeassistenten ausgestattet sein müssen. Ebenfalls verpflichtend sind weiterhin Assistenzsysteme für Notbremsung oder auch Warnsysteme, die den Fahrer unterstützen und Gefahren minimieren sollen. So sollen Fußgänger und Radfahrer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs frühzeitig erkannt und Zusammenstöße rechtzeitig vermieden werden.
ViSy kann mehr
Sicherheits-Assistenzsysteme für LKWs von ViSy
Mit dem TourGuard PRO — dem ViSy Sicherheits-Assistenzsystem für LKWs — können die gesetzlichen Vorgaben nicht nur eingehalten werden, sondern profitieren die Fahrer von weiteren praktischen Vorteilen:
Innovative K.I.- Technologie
Zielgenaue Klassifizierung von Personen rund um das moderne Nutzfahrzeug.
automatische Notstopp-Funktion
Wenn eine Gefahr erkannt wurde und eine Reaktion des Fahrers ausbleibt, greift das System aktiv ein.
maximaler Überblick auf einem Monitor
Alle wichtigen Informationen werden gesammelt und auf einem einzelnen Bildschirm präsentiert.
Folgende Assistenzsysteme gibt es bereits und sind für die Zulassung neuer LKW Pflicht
Warnt vor Fußgängern, Radfahrern und Objekten, die sich unmittelbar vor oder neben dem Fahrzeug aufhalten.
Dient zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren, warnt vor Personen und Objekten, die sich hinter dem Fahrzeug befinden.
Dient der Kollisionsvermeidung, mittels akustischer sowie visueller Signale und unterstützt entweder bei der Bremskraftgenerierung oder führt bei der Vorwärtsfahrt selbstständig eine Notbremsung aus.
Lässt die Bremslichter bei einer starken Bremsung mehrmals pro Sekunde aufblinken, kommt das Fahrzeug zum Stillstand schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage ein.
Erkennt Notfälle beim Verlassen der Fahrspur und warnt zunächst akustisch sowie visuell, bevor eine aktive Fahrspurkorrektur vorgenommen wird.
Warnt den Fahrer akustisch und visuell, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird, kann manuell deaktiviert werden.
Weist auf unzulässigen Reifendruck hin, gilt für PKWs bereits seit 2014 und wird nun auch für LKWs zur Pflicht.
Erkennt nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers, soll Sekundenschlaf mithilfe akustischer wie optischer Signale verhindern.
Setzt nur die Möglichkeit der Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre voraus.
Dient dem Aufzeichnen von Unfällen bzw. Zusammenstößen, lässt sich nicht deaktivieren.
LKWs mit Assistenzsystemen ausstatten – diese Förderungsmöglichkeiten existieren:
Profitieren Sie von finanziellen Vorteilen
Die verpflichtenden Assistenzsysteme beziehen sich zwar ausschließlich auf die Zulassung neuer LKWs, der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen wird aber dennoch eine hohe Bedeutung beigemessen, diskutieren derzeit doch schon etliche Kommunen über die Möglichkeit, Nutzfahrzeuge ohne entsprechende Fahrassistenten mit Einschränkungen zu belegen, um die Unfallzahlen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu stärken.
Auch von Seiten der Bundesregierung wird die Ausrüstung von LKWs mit Assistenzsystemen zu diesem Zwecke gefördert. Beim Förderprogramm „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs sowie Halter schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich zum Transport von Gütern bestimmt sind und deren Gesamtgewicht bei über 7,5 t liegt, mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziell unterstützt.
Das Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt wiederrum die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit modernen Abbiegeassistenzsystemen, die insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer vor folgenschweren Unfällen schützen sollen. Laut BMDV ist das Programm ein großer Erfolg: 2019 — 2023 wurden dank der Förderung >36.000 Abbiegeassistenzsysteme nachgerüstet.
Als zuwendungsberechtigt werden alle Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t eingestuft. Auch hier liegt die maximale Zuwendungsmenge bei 80 % der entstehenden Kosten.
Ausgezeichnete Assistenzsysteme von ViSy nutzen: Wir bieten mehr als Standards
Sicherheit, die sich auszahlt
ViSy wurde als erster Hersteller von einem Kamera-Monitor-Sensor-Rückfahr-Assistenzsystem für LKWs überhaupt von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ausgiebig geprüft und für die optimale Unterstützung von Nutzfahrzeugfahrern beim sicheren Rangieren mit dem neuen DGUV Test Prüfzeichen „Assistenzsystem geprüft“ ausgezeichnet.
Falls neben der Rückfahr- und Abbiegeassistenten Pflicht in Zukunft weitere Bestimmungen auf Sie zukommen, sind Sie mit ViSy schon jetzt optimal ausgestattet
Immer einen Schritt voraus!
Mit dem Sicherheitssystem von ViSy ausgestattet, sind Sie auf dem neuesten Stand der Technik und sorgen effektiv für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie mehr über unser Sicherheitssystem erfahren möchten und wir Sie zu den einzelnen Funktionen beraten dürfen.
Unfälle passieren immer. Aber wenn ich etwas dagegen tun kann, dann ist das eine gute Sache.
Unverbindlich beraten lassen
Lassen Sie sich von uns beraten, um zu entscheiden, ob das 3D-Sicherheitskonzept von ViSy die richtige Wahl für Sie ist.
Schreiben Sie uns jederzeit Ihre Fragen oder vereinbaren Sie direkt einen Termin zur Produktvorstellung: